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Sachkundiger Wärmegesetze und Förderberater
   
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Mit System raus aus der Energie-, Kosten- und Wissenfalle - dem einmaligen Gemeinschaftsseminar von EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbH, etz Stuttgart und der EnBW Energiemeinschaft e.V. 
 
Unternehmen und Kommunen im Spannungsfeld neuer Gesetze
 
Alle am Bau Beteiligten und ganz besonders dem Fachhandwerk werden durch neue Gesetze, Verordnungen und Förderungen in nie gekannter Weise in die Pflicht genommen. Doch welche Leistungen werden zukünftig abverlangt? Welche Vorraussetzungen sind einzuhalten? Welche Haftung gilt? ........ Das einmalige Gemeinschaftsseminar von EnBW Vertrieb GmbH, etz Stuttgart und EnBW Energiegemeinschaft e.V. geht dieser Fragestellung auf den Grund und findet Antworten auf Ihre Fragen.
 

Seit dem 01. April 2008 ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg in Kraft. 2009 löste das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) als Bundesgesetz das Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG in Baden-Württemberg im Neubaubereich ab. Zudem folgte eine Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009. Und seit dem 01. Januar 2010 schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg für Bestandsgebäude verbindliche Mindest-Anforderungen vor. Ziel aller Wärmegesetze von Bund und Land ist, im Interesse des Klimaschutzes, eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen. Die Überwachung erfolgt durch Sachkundige und Baurechtsbehörden. Die Auswirkungen der Wärmegesetze verschärfen sich dramatisch für alle Beteiligten durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009.   

 

Aber auch eine, bislang einmalige Fördersituation mit dem Ziel, den Umstieg auf energieeffiziente in Bau- und Anlagentechnik für den Endverbraucher interessant und attraktiv zu gestalten - kurz: Die Bereitschaft für investitionsintensive Lösungen steigern, sorgt für Verwirrung. So sind die Formulier-ungen und Klauseln dieser Förderprogramme wirklich nicht jedermanns Sache. Zu viele Fragen zu Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten bleiben für den aktiven Vermittler, Fachhand-werker oder Energieberater offen. Das hat möglicherweise zur Folge, dass Förderprogramme nicht empfohlen, abgerufen oder genutzt werden. Hemmschwelle sind oftmals Fragen wie beispielsweise: Welche Rahmenbedingungen sind einzuhalten? An welche technischen Forderungen sind diese geknüpft? Fragen, die für den Auftraggeber durchaus erheblich und im Falle einer Nichtbeantwortung schlimmstenfalls zum Verlust des Auftrages führen können.

 
Was ist also zu tun? Fest steht: Diese unübersichtliche und beträchtliche Anzahl an Änderungen,  Ergänzungen und hat noch nicht absehbare Auswirkungen auf Planer, Handwerk und Baurechts-behörden. Weiter spielt das Handwerk eine große Rolle im Bereich der anstehenden Modernisier-ungen. Damit ist zu erwarten, dass im Bereich der Gesetzgebungs- und Verordnungssituation das Handwerk auch zukünftig verstärkt in die Pflicht genommen wird. Um diesen hohen Anforderungen jedoch gerecht zu werden und gegenüber dem Mitbewerber die Nase vorn zu haben, muss neben dem unbestreitbaren Fachwissen eines Fachhandwerkers auch das zusätzlich einzusetzende Wissen um Wärmegesetze, Energieeinsparverordnungen und Förderungen dem Kunden angeboten werden können.  
 

Das Gemeinschaftsseminar von EnBW Vertrieb GmbH, etz Stuttgart und EnBW Energiegemeinschaft e.V. schließt diese Lücke konsequent. Es tritt mit dem Ziel an, dem aktiven Fachhandwerker, Planer oder Energieberater dieses benötigte Wissenspaket zu vermitteln. Im Verlauf des Seminars findet unser Dozententeam die Antworten auf Ihre drängendensten Fragen. Das vermittelt Ihnen Basiswissen und Sicherheit, die Sie als aktiver Marktteilnehmer im täglichen Umgang mit diesen Themen benötigen! Anhand diverser Fallbeispiele wird sehr schnell deutlich, welche Möglichkeiten Ihnen der Verordnungstext an dieser Stelle bietet. Es erwarten Sie zwei Tage voller brandaktueller und wertvoller Informationen für Ihren beruflichen Alltag.

 
Unsere nächsten Veranstaltungsorte sind:
 
> 02./ 03.04.2012  72379 Hechingen-Stein, Gasthof Lamm, Römerstr. 29
von 8:30 – 16:30 Uhr
     
>  18./ 19.06.2012  79365 Rheinhausen, EnBW Regionalzentrum,
Herbolzheimer Str. 36 von 8:30 – 16:30 Uhr
     
>  17./ 18.09.2012  70376 Stuttgart, Krefelder Straße 12, Elektro Technologie
Zentrum etz Stuttgart von 8:30 – 16:30 Uhr
     
>  22./ 23.10.2012 

73479 Ellwangen, EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG,
Unterer Bühl 2 von 8:30 – 16:30 Uhr

     
>  19./ 20.11.2012  76275 Ettlingen, EnBW Regionalzentrum, Zeppelinstr. 15 - 19
von 8:30 – 16:30 Uhr
 

Die Teilnehmerzahl ist auf 16 begrenzt. Veranstaltungen in den Regionen sind bereits geplant. Bitte beachten Sie: Eine Kursförderung des Landes für kleine bis mittlere Unternehmen wurde beantragt.

 

Wir bitten um Verständnis, dass dieser Kurs aufgrund der besonderen Aktualität nur Mitgliedern der EnBW Energiegemeinschaft e.V. vorbehalten ist. Interessierte Mitglieder finden weitere Informationen und ein Anmeldeformular zu diesem einmaligen Seminar im passwortgeschützten Mitgliederbereich (bitte anklicken).

Nichtmitglieder die gerne das Seminar besuchen und Mitglied werden wollen, drucken sich den Mitgliedsantrag (bitte anklicken) aus und senden diesen ausgefüllt, gerne auch per Fax, an die Geschäftsstelle der EnBW Energiegemeinschaft e.V. zurück.

Antworten zu Fragen einer Mitgliedschaft in der EnBW Energiegemeinschaft e.V. entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten (bitte anklicken). Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft in der EnBW Energiegemeinschaft e.V. auch persönlich. Bitte wenden Sie sich dazu entweder direkt an die Geschäftsstelle oder an einen unserer Regionalbevollmächtigten auf der Liste (bitte anklicken).

© EnBW Energiegemeinschaft e.V. Baden-Württemberg 2008.
Alle Rechte vorbehalten
 
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Telefon: 0711-289-81404
Telefax: 0711-289-81221
E-Mail: eg@enbw.com

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