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Satzung
Satzung der EnBW Energiegemeinschaft e.V.
     
Satzung 
Satzung der EnBW Energiegemeinschaft e.V.
 

Satzung oder Statut bezeichnet eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. In einer privatrechtlichen Vereinigung ist die Satzung starker Ausdruck dafür, dass jedermann seinen Willen frei bilden, äußern und diesem Willen entsprechend handeln kann. Selbstverständlich ist dabei jeder grundsätzlich für seinen Willen vollständig und unbegrenzt verantwortlich. Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich aus den Paragraphen § 57 und 58 des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Nutzen Sie bitte die Satzung (bitte anklicken) zur Prüfung, ob Sie mit der Grundordnung der EnBW Energiegemeinschaft e.V. einverstanden sind und bereit sind durch einen Beitritt den Vereinsgedanken aktiv mit zu tragen und zu unterstützen. 

     
     
    Selbstverständlich senden wir Ihnen gerne ein Exemplar unserer Satzung in Heftform zu - Anruf oder E-Mail genügt.

Wir würden uns freuen, Sie in Zukunft als Mitglied bei der EnBW Energiegemeinschaft e.V. begrüßen und betreuen zu dürfen. Einen Mitgliedsantrag erhalten Sie hier (bitte anklicken). Bitte senden Sie den ausgefüllten und ausgedruckten Mitgliedsantrag per Fax oder Brief  zurück an die Geschäftsstelle.
     
     
    Übrigens: Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge sind:
(Auszug aus der Beitragsordnung vom 19. Juni 2008 - gültig ab 01.01.2009)
   
   
Handwerksbetriebe nach §4 Abs.2a) und b)   

Euro 40.- pro Jahr

Ingenieurbüros nach §4 Abs. 2c) und d)  

Euro 40.- pro Jahr

Großhändler nach §4 Abs. 2e)   

Euro 120.- pro Jahr

Facheinzelhändler nach §4 Abs. 2f)  

Euro 40.- pro Jahr

Architekten nach §4 Abs. 2g)  

Euro 40.- pro Jahr

Energieberater nach §4 Abs. 2h)   

Euro 40.- pro Jahr

Fachverbände nach §4 Abs. i) und j)   

Euro 40.- pro Jahr

Fachverbände des Großhandels nach §4 Abs. 2k)  

Euro 40.- pro Jahr

Innungen nach §4 Abs. 2l)   

Euro 40.- pro Jahr

Hersteller nach §4 Abs. 2m) und n)  

Euro 180.- pro Jahr

Fachverbände Energieberater nach §4 Abs. 2o)  

Euro 40.- pro Jahr

Energieunternehmen nach §4 Abs. 2p)   

Euro 40.- pro Jahr

Fördernde Mitglieder nach §4 Abs. 3   

Euro 40.- pro Jahr 

     
     
    Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zu einer Mitgliedschaft. Dazu erbitten wir Ihren Anruf oder E-Mail an die Geschäftsstelle. Wir freuen uns auf Sie.
© EnBW Energiegemeinschaft e.V. Baden-Württemberg 2008.
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Hier können Sie das entsprechende Antragsformular (PDF) ausdrucken und ausfüllen:
 
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Ansprechpartner Energiegemeinschaft e.V.

Jörg Launer
Telefon: 0711-289-81404
Telefax: 0711-289-81221
E-Mail: eg@enbw.com

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